Erbschaft
Schenkungen bieten den Vorteil, dass Sie alle zehn Jahre Freibeträge erneut nutzen können. So lässt sich beispielsweise eine Immobilie schrittweise steuerfrei an die Kinder übertragen.
Erbschaft- & Schenkungsteuer
Vermögen weitergeben – mit kluger Planung Steuern sparen

Ein Erbfall oder eine Schenkung ist nicht nur emotional, sondern auch steuerlich anspruchsvoll. Ohne durchdachte Nachfolgeplanung kann die Steuerbelastung schnell erheblich werden. Wir unterstützen Sie als steuerliche Experten für Erbschaften und Schenkungen dabei, Ihr Vermögen frühzeitig, rechtssicher und steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen. Ob Immobilien, Unternehmensanteile oder Geldvermögen – wir zeigen Ihnen, wie Sie Freibeträge gezielt nutzen und Gestaltungsspielräume ausschöpfen.
Viele unterschätzen die steuerlichen Folgen einer Erbschaft. Beispiel: Eine Tochter erbt von ihrem Vater eine Immobilie im Wert von 800.000 €. Ihr Freibetrag beträgt 400.000 €. Ohne Planung muss sie auf die verbleibenden 400.000 € Erbschaftsteuer zahlen. Durch frühzeitige Schenkung oder eine geschickte Vermögensverteilung hätte sich diese Steuerlast deutlich senken oder ganz vermeiden lassen. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, berechnen mögliche Steuerwirkungen und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie um Ihre Wünsche möglichst steueroptimal umzusetzen.

Zum Beispiel erbt eine Tochter von ihrem Vater eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro. Ihr persönlicher Freibetrag liegt bei 400.000 Euro. Ohne weitere Planung müsste sie für die verbleibenden 400.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Mit einer frühzeitigen Schenkung zu Lebzeiten oder durch gezielte Verteilung des Vermögens auf mehrere Personen hätte sich die Steuerlast deutlich reduzieren oder ganz vermeiden lassen.
Schenkungen bieten den Vorteil, dass Sie alle zehn Jahre Freibeträge erneut nutzen können. So lässt sich beispielsweise eine Immobilie schrittweise steuerfrei an die Kinder übertragen.
Doch nicht immer ist eine Schenkung die beste Lösung – es kommt auf Ihre persönliche und finanzielle Situation an.
In nahezu allen Fällen ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Vermögen gezielt z.B. auf die Ehefrau oder Kinder zu übertragen. Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem übertragenen Vermögen ab. Enge Angehörige profitieren von höheren Freibeträgen: z.B. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 € Kinder: 400.000 € Enkelkinder: 200.000 €
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag (€) |
|---|---|
| Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 1 | 500.000 |
| Kinder | 400.000 |
| Enkelkinder | 200.000 |
| Eltern und Großeltern 2 | 100.000 |
| Geschwister, Neffen, Nichten und Nichtverwandte | 20.000 |
Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Eine vorausschauende Planung mit einem erfahrenen Steuerexperten ermöglicht es Vermögen generationenübergreifend steueroptimiert zu übertragen.
Wir begleiten Sie von der strategischen Nachfolgeplanung über die steuerliche Bewertung Ihrer Vermögenswerte bis hin zur Kommunikation mit den Finanzbehörden. Unser Ziel ist es, dass Sie Ihr Vermögen in die richtigen Hände geben können, ohne unnötige Steuerlasten zu tragen. Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihre persönliche und familiäre Situation entwickeln.
